Arbeitszimmer für Lehrer: Wann endet die Zumutung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Lehrerinnen und Lehrer können seit Januar 2007 das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr von der Steuer absetzen. Ein Vorteil von bis zu 1250 Euro im Jahr geht dabei verloren. Doch nun gibt es Hoffnung für die Betroffenen: Das Finanzgericht Münster hält Teile der Neuregelung für verfassungswidrig und ruft deshalb nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
Im konkreten Fall hatte ein Finanzamt aufgrund der Regeln, die seit 2007 gelten, einem Lehrer den Abzug der Arbeitszimmerkosten versagt. Denn das Arbeitszimmer kann nur noch dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt". Das sei bei einem Lehrer nicht der Fall.
Der Lehrer zog daraufhin vor Gericht. Die Richter in Münster waren nun der Ansicht, dass die Neuregelung gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Lehrer stehe nämlich in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung, er muss zu Hause den Unterricht vorbereiten und die Klassenarbeiten korrigieren.
Mit ihrer Entscheidung stellen sich die Finanzrichter aus Münster gegen ihre Kollegen aus Rheinland-Pfalz, die Ende Februar ein anderslautendes Urteil gefällt hatten. Damals hatten zwei Lehrer geklagt; die Finanzrichter waren aber der Meinung, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts könne "auch in sonstigen Räumen oder einer Arbeitsecke" geschehen. Ein häusliches Arbeitszimmer sei dazu nicht nötig (Az. 3 K 1132/07).
Wer Har Recht? In einer Arbeitsecke oder sonst irgendwo sollen wir unseren Unterricht vorbereiten? Haben Sie auch schon damit angefangen, Ihren Bestand an Unterrichtsmaterialien in die Schule in eine Arbeitsecke zu schleppen? Gestiegene Anforderungen, aber die Kosten dafür sollen Lehrerinnen und Lehrer selbst tragen? Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, ähnlich der Kilometerpauschale, auch diesen Unsinn „kassiert“!
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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