Baden - Württemberg: Inklusion steht nicht zur Diskussion
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Dokument der Vereinten Nationen bringt Bewegung in die baden-württembergische Bildungspolitik. Seit Jahresbeginn gilt auch hierzulande die UN-Behindertenrechtskonvention. In Art. 24 wird darin ein sogenanntes inklusives Bildungssystem gefordert. Gemeint ist damit unter anderem gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung an allgemeinbildenden Schulen. Welche Umsetzungsschritte dafür notwendig sind, erörterten am 29.06.09 Pädagogen, betroffene Eltern und Bildungspolitiker in der Evangelischen Akademie Bad Boll.
Die anwesenden Vertreter der Landtagsfraktionen sprechen dabei naturgemäß nicht mit einer Stimme:
- Die Grünen - Abgeordnete Renate Rastätter sieht gute Chancen, jetzt ein Wahlrecht der Eltern in der Entscheidung über Regel- oder Sonderschule durchzusetzen und damit der „Inklusion“ die Schultüren zu öffnen.
Es dürfe demnach nicht mehr darum gehen, die „Integrationsfähigkeit“ eines behinderten Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, sondern die Schule so auszugestalten, dass sie allen Kindern in ihren Eigenarten und ihrem Förderbedarf gerecht werden kann. - Ulrich Noll, Vorsitzender der FDP - Fraktion im baden-württembergischen Landtag, machte sich für einen Kurswechsel stark. Es sei eine faszinierende Idee, in der Schule von Anfang an alle mitzunehmen, anstatt Leistungsschwächere auszusondern. Viele Schulen und Lehrkräfte seien bereit, diesen Weg zu gehen, wenn man sie nur ließe. Hier sei bislang eher gebremst als ermutigt worden. Deswegen forderte er: „Gebt den Schulen mehr Autonomie!“
- Der SPD - Landtagsabgeordnete Norbert Zeller will sich mit seiner Fraktion dafür einsetzen, „dass man sich dieser Herausforderung richtig stellt, und nicht nur ein bisschen“. Schon jetzt werde über Grenzen diskutiert, etwa einen Finanzierungsvorbehalt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Das sei aber durch die Konvention nicht gedeckt und auch nicht in seinem Sinne.
- Die CDU - Abgeordnete Sabine Kurtz meinte, bei einer Umstellung des Schulwesens müsse darauf geachtet werden, dass die Kinder nicht schlechter gestellt werden und vor allem die sonderpädagogische Fachkompetenz erhalten bleibt. Sie wünscht einen eher langfristig angelegten Stimmungswandel in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung als auch Anpassungen in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
Mit konkreten Schritten jetzt zu beginnen, forderten dagegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Akademietagung. Vor allem müsse das Schulgesetz für die allgemein- und berufsbildenden Schulen in einer Weise geändert werden, dass das Leitbild der Inklusion, wie es in der UN-Konvention gefordert werde, in vollem Umfang zur Geltung kommt. Konkret heißt dies ihrer Ansicht nach: Eltern behinderter Kinder sollen nach einer unabhängigen Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind auf eine Regel- oder Sonderschule geht. Kindern mit einer Behinderung muss der Zugang zu allgemeinbildenden Schulen garantiert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass auch ein sog. zieldifferenzierter Unterricht und eine individuelle Unterstützung aller Kinder ermöglicht werden soll.
Auch wenn die Bildungshoheit der Länder sicher nicht wegzudiskutieren ist, kann in Baden - Württemberg das Rad nicht neu erfunden werden. Ein Blick über die Ländergrenzen hin weg bietet vielleicht schon einige Anregungen, wie die „Inklusion“ umgesetzt werden kann. Über Hospitationen in Schulen mit integrativen Klassen könnten mit Sicherheit erste, wichtige Erfahrungen gesammelt werden, bevor man das Thema parteipolitisch zerredet.
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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