Dem Sommer sei gedankt: Hitzefrei ist wieder ein Thema
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird (BASS 12 - 64 Nr. 1). Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“ So lautet ein Erlass aus Nordrhein-Westfalen. Viele Schüler und auch Kollegen haben damit sowieso kein Problem mehr, weil sie schon in den Sommerferien sind. Faktisch haben die Kollegen kein Hitzefrei, sondern die Schüler. Angesichts der großen Hitze vor den Sommerferien und der letzten Schulwoche, kam z.B. in Rheinland – Pfalz nicht selten die Frage auf, ob es nicht Hitzefrei gebe.
Nein, dafür muss um 10 Uhr die Temperatur im Schatten 25 Grad betragen, sagen die einen, es gibt gar kein Hitzefrei mehr, sagen die anderen. An Schulen, die schon morgens die volle Dosis Sonne aufnehmen, weil auch die Rollos oder Vorhänge defekt sind, kann zum Teil sicher nicht mehr unterrichtet werden. Das Problem, was Schulleiter in Städten mit vielen Schulen haben, ist, dass sie sich absprechen müssen und nicht einfach einen Alleingang machen können.
Grundsätzlich wäre es natürlich zweckmäßiger, wenn sich das Wetter nach den Ferien richten würde, aber da die Ferienzeit in Deutschland so sehr gestreut ist, würde das einen alljährlichen Jahrhundertsommer bedeuten. Allen, die schon in den Ferien sind oder sie in dieser Woche erwarten, wünsche ich eine erholsame Zeit und gutes Wetter!
Ihr
Gernot Herz
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