Demokratie in der Schule - ein Beispiel aus Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Beispiel für Demokratie in der Schule liefert, wie auf der Internetseite des Berliner Kuriers zu lesen war, das John - Lennon - Gymnasium in Berlin. Dort dürfen in dieser Woche 850 Mädchen und Jungen über die Durchführung eines Tests abstimmen: Soll die erste Stunde künftig erst um 9 Uhr beginnen? Nach den Klassen wollen dann auch noch Eltern und Lehrer über den 9-Uhr-Schulbeginn beraten. Doch schon jetzt scheint klar: Gegen das Schülervotum werden sie sich wohl nicht stemmen. Auf Druck der Schüler wurde am John-Lennon-Gymnasium bereits das Schulklingeln abgeschafft.

Es geht hier nicht um die Frage, ob es sinnvoll ist, später zu beginnen oder nicht, sondern um ein Beispiel für demokratische Mitbeteiligung der Schülerinnen und Schüler an einer Schule.

Diese sollen schließlich zu mündigen Bürgern erzogen werden und erhalten auf diesem Weg die Möglichkeit, einen demokratischen Entscheidungsprozess mitzugestalten. Der Direktor dieser Berliner Schule, Jochen Pfeifer, rechnet nach eigenem Bekunden mit einer knappen Entscheidung, da in den bisherigen Diskussionen die Meinungen sehr auseinander gehen. So sind die Schülerinnen und Schüler auch noch Teil eines Meinungsbildungsprozesses geworden. Insgesamt bieten die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, z.B. in Rheinland - Pfalz, nicht viel Raum für wirkliche demokratische Beteiligung: Der Vorstand der Vertretung für Schülerinnen und Schüler wird über alle die Schülerschaft betreffenden Belange informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen, Entsprechendes gilt auch für die Klassen-, Kurs- und Stufensprecherinnen und -sprecher. Mindestens alle 4 Wochen soll ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Vorstand der Vertretung für Schülerinnen und Schüler, der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Verbindungslehrerin oder dem Verbindungslehrer stattfinden. Die Schulleitung unterrichtet die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher über alle die Schülerinnen und Schüler betreffenden Vorschriften (Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetze) und erläutert sie. Schulrechtliche Vorschriften, grundsätzliche Rundschreiben, die die Schülerschaft betreffen, und das Amtsblatt des fachlich zuständigen Ministeriums werden der Vertretung für Schülerinnen und Schüler zugänglich gemacht und ggf. auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Die Vertretung für Schülerinnen und Schüler hat das Recht, mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulbehörde, insbesondere auch bei deren Schulbesuchen, zu sprechen. Die Besuche sind der Vertretung für Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung rechtzeitig anzukündigen.

Sicherlich können und sollen Schülerinnen und Schüler nicht überall mitbestimmen dürfen, denn das oberste Organ sollte immer noch die Gesamtkonferenz sein. Allerdings sollte man sich schulintern sukzessive Bereiche festlegen, in denen die Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Die zwei Beispiele aus der John - Lennon - Schule erscheinen da sehr praktikabel.

Ihr

Gernot Herz

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Corina, 31.03.2009 11:19:
Hallo, hat man eigentlich keine anderen Probleme? Es ist doch wirklich wichtiger gute Lehrer für den Naturwissenschaftlichen Bereich an die Schulen zu bekommen als zu überlegen, ob man später in die Schule kommen möchte oder nicht. Man hat Zeiten einzuhalten ob in der Schule oder im Berufsleben. Da wir nun den G8 Zug mit aller Gewalt durchzuführen haben der ohne Sinn und Plan eingeführt wurde, ist für mich dieses Thema einfach lächerlich. Soll man sich wirklich Gedanken machen wann die Kinder eventuell gewillt sind an der Schule anzutanzen? Die Zeit für den ganzen Stoff ist sowieso zu knapp. Man hat schon überlegt ob man wieder an Samstagen die Schule einführt. Und nun diese Diskussionen? Ich werde das nicht weiter kommentieren. Für mich ist das alles nicht nachvollziehbar. m.f.g. Frau Fuchs
Michael, 31.03.2009 21:03:
Ich kann mich dem ersten Kommentar nur anschließen. Wenn wir in die Wirtschaft blicken, wo ja zumindest ein Teil der Schulabgänger vielleicht einmal arbeiten soll, so gilt: Die Regeln stellt der Chef auf, zumindest so lange es der Firma gutgeht. Wenn es die äußeren Umstände erfordern, muss sich sogar der Chef nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten richten. Den Schülern dieser Schule wird vorgegaukelt, sie seien der Nabel der Welt und alle richten sich nach nach den Befindlichkeiten der Schüler. Im Endeffekt werden sich diese Schüler später einmal sehr schwer tun, sich in einen Organisationsrahmen einzufügen. Das Schärfste ist jedoch die Begründung, in Berlin sei halt zu viel los, um früh schlafen zu gehen. Das Freizeitverhalten bestimmt den Berufsalltag (Schüler ist auch ein Beruf)? Lächerlich.