Eine richtige Entscheidung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie stellen folgendes fest: niedrige Lesegeschwindigkeit, häufiges Stocken, Verlieren der Zeile im Text, aber auch das Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben. Das Gelesene kann zum Teil nur unzureichend wiedergegeben bzw. interpretiert werden. Außerdem eine hohe Fehlerzahl bei ungeübten Diktaten, aber auch abgeschriebenen Texten. Wörter werden teilweise fragmenthaft, im selben Text häufig auch mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben. Hinzu kommen auffallend viele Grammatik- und Interpunktionsfehler und oft eine unleserliche Handschrift. Alles zusammen werden Sie höchstens in Summe in Ihrer kompletten Klasse diagnostizieren. Diese beschriebenen Symptome dürften den meisten von Ihnen bekannt sein: Es handelt sich dabei um Legasthenie, auch Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) genannt. Diese kann durch einige der oben genannten Symptome gekennzeichnet sein oder sich nur auf den Bereich des Lesens oder des Schreibens beschränken.
In einem erneuerten Beschluss vom 15.11.07 hat die Kultusministerkonferenz diesen Phänomenen dahingehend Rechnung getragen, da sie Grundsätze beschloss, die in den Amtsblättern der meisten Bundesländer veröffentlicht wurden und somit umzusetzen sind. Interessant ist auf jeden Fall der gebotene „Nachteilsausgleich“, wonach folgende Vorgehensweisen empfohlen werden:
- Verzicht auf Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistung
- vorwiegend mündliches Abprüfen
- Zeitzuschläge bei schriftlichen Leistungen
- Gewährung zusätzlicher Hilfen wie z. B. das Erstellen schriftlicher Arbeiten mithilfe eines Computers.
Eine Förderung in dieser Richtung sieht das Erstellen eines Förderplanes für den jeweiligen Schüler vor und verlangt z.B. in Rheinland-Pfalz ebenso eine Bemerkung auf den Zeugnissen, wonach die Rechtschreibbewertung ausgesetzt wurde. Bei Abschlussprüfungen sähe die Kultusministerkonferenz allerdings hier eine Privilegierung und lehnt ein solches Verfahren ab.
Gut ist, dass sich die Kultusminister und die einzelnen Ministerien hier einer Regelung angenommen haben, denn schauen Sie doch mal selbst in die Liste berühmter Legastheniker, in der unter anderem Albert Einstein zu finden ist. Eine solche Schwäche kann also nicht der Hinderungsgrund sein, dass höhere Bildungsqualifikationen erreicht werden können. Daher gilt dieser Beschluss für die komplette Sekundarstufe 1.
Gut ist auch, dass die Kultusminister eine frühzeitige Diagnostik und Förderung für nötig halten, was allerdings die Aufmerksamkeit schon der Grundschullehrer erfordert und alle Kollegen, nicht nur die Deutschlehrerinnen und –lehrer zur individuellen Weiterbildung in diesem Bereich zwingt, es sei denn sie erhielten bei der Umsetzung Unterstützung durch Förderlehrer.
Fraglich ist allerdings, inwiefern Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern damit leben können, dass das auf den ersten Blick gute Zeugnis durch den Rechtschreibvermerk geschmälert wird. Ist ein solcher Vermerk dann nicht doch der Diskriminierungsgrund, wenn es um die Bewerbung für eine Ausbildungsstelle geht? Sicher, ein zukünftiger Arbeitgeber sollte über die Rechtschreibfähigkeiten je nach Beruf schon informiert sein, aber bis dann ein solches Zeugnis nicht mehr einen Makel darstellt, haben wir sicher viele andere Probleme schon gelöst.
Wie sieht es an Ihrer Schule aus? Haben Sie sich schon in Konferenzen mit dieser Verordnung auseinandergesetzt? Haben Sie schon Förderpläne erstellt, einen Nachteilsausgleich gewährt oder gar Zeugnisse mit besonderen Rechtschreibvermerken geschrieben? Schreiben Sie mir zu diesem Thema an
Ich würde mich freuen.
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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