Elterninformation im Computerzeitalter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Schulordnung des Landes Rheinland – Pfalz steht geschrieben, dass „die Schule .. die Eltern in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen (berät)“ und „die Schule .. die Eltern möglichst frühzeitig über ein auffallendes Absinken der Leistungen und über sonstige wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge (unterrichtet)“.
So weit, so gut. Ähnliche Wortlaute wird man wohl in allen anderen 15 Bundesländern auch in den Schulordnungen oder Schulgesetzen vorfinden. Nur, wie sieht denn eine solche Unterrichtung der Eltern durch die Schule, d.h. durch die Lehrerinnen und Lehrer in der Realität aus?
Einmal gibt es die Möglichkeit, in das jeweilige Heft oder die Mappe eines Faches einen Vermerk über Verhaltens- oder Leistungsauffälligkeiten zu notieren. In vielen Schulen wird dieser Informationspflicht auch durch einen Eintrag in das Hausaufgabenheft nachgekommen. Solche kurzen Mitteilungen müssen dann von einem Elternteil gegengezeichnet werden. Leider passiert es immer wieder, dass Schülerinnen und Schüler diese Einträge nicht zu Hause vorlegen und man der Unterschrift hinterher laufen muss. Da bleibt dann meist nur der Griff zum Telefon, um in einem Gespräch mit den Eltern die Dinge darzustellen und dadurch der Kenntnisnahme durch die Eltern versichert zu sein. Aber sollte man nicht immer einen Beleg über diese Art der Elterninformationen haben, damit man gegebenenfalls die nächsten Stufen abgesichert durchführen kann, nämlich die Eltern zu einem persönlichen Gespräch in die Schule einzuladen.
Andere Varianten, die vermutlich rechtswirksamer als der Eintrag in Mappen oder Hausaufgabenhefte sind, wären, entsprechende Formulare in der Schule zur Verfügung zu haben, die über Verhaltensauffälligkeiten oder vergessene Hausaufgaben informieren. Davon gibt man dann ein Exemplar dem Schüler oder der Schülerin mit nach Hause und heftet das zweite Exemplar in die Schülerakte oder Fachlehrer/innen legen es den Klassenlehrern in das Fach. So ist die Entwicklung des/der Betreffenden sicher nachvollziehbarer dokumentiert und auch Klassenlehrer/innen wissen eher Bescheid, wenn Fachlehrer/innen eine solche Maßnahme getätigt haben.
Im Zeitalter der modernen computergestützten Kommunikation bietet sich noch ein anderer Weg zur Information der Eltern an, den ich auf dem letzten Elternabend in der Klasse meines Sohnes kennen und schätzen gelernt habe: Die Kollegin hat alle Eltern gebeten, die Email – Adressen auf einer Liste einzutragen, um bei eventuellen Problemen einzelner Schüler/innen, aber auch für allgemeine Informationen, die die Klasse betreffen, schnell und unproblematisch berichten zu können. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn die Kollegin hat die Sicherheit, dass die Mails den Adressaten erreichen – wenn kein „Mailerdämon“ antwortet – und sie hat den direkten Weg zu den Eltern gewählt, den man sicher auch mittels der Deutschen Post gehen könnte, was aber im Sekretariat nicht unbedingt auf Gegenliebe stieße, da die Portokosten in die Höhe gingen. Außerdem gibt es Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Eltern an den Briefkasten gelangen.
Die Information per Mail kann dann auch problemlos ausgedruckt werden und Bestandteil der Schülerakte werden. Sollten Fachlehrer/innen von diesem Informationsweg Gebrauch machen, kann immer eine Kopie der Mail an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer geschickt werden.
Ich denke, dass auch ich diese Art der Kommunikation den Eltern meiner Klasse vorschlagen werde. Eins darf man aber nicht vergessen: Auch die Email ersetzt nicht das persönliche Vier –, Sechs – oder Acht – Augen – Gespräch mit (beiden) Elternteilen und den betroffenen Kindern.
Haben Sie schon Erfahrungen mit dieser Art der Elterninformation gemacht und dabei vielleicht Probleme erfahren, die zu bedenken wären? Oder sind Sie grundsätzlich gegen diese Form der Kommunikation?
Schreiben Sie mir an
lehrerforum@vnr.de.
Ich würde mich freuen.
Ihr

Gernot Herz
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