Erfahrungen: Versetzung aus pädagogischen Gründen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

trotz unterschiedlicher Bildungspolitik in unseren 16 Bundesländer haben wir doch alle etwas gemeinsam: Zum Jahresende stehen die Zeugnis- und Versetzungskonferenzen an. So auch bei uns in der vergangenen Woche. Jetzt werden Sie sich sicher fragen, warum ich den sperrigen Begriff „Versetzungskonferenz“ verwende. Ja, es geht doch dabei schließlich darum, ob eine Schülerin oder ein Schüler gemäß der „Versetzungsordnung“ versetzt wird. Bei den weitaus meisten Schülern, das werden Sie bestätigen, steht das außer Frage, auch wenn man von dem einen oder der anderen etwas mehr Engagement erwartet hätte, da sie/er mal wieder weit hinter der persönlichen Leistungsfähigkeit zurück geblieben ist. Aber auch wir Lehrpersonen waren mal Schüler.... Vielleicht ist die eine oder der andere von uns sogar einmal sitzen geblieben, womöglich ich auch. In Rheinland – Pfalz geht man allerdings jetzt etwas andere Wege, was vor allem die Hauptschule betrifft. 1999 wurde die Nachprüfung eingeführt, d.h. ein Schüler, bei uns tatsächlich meistens Jungs, der eigentlich nicht versetzt würde, kann sich in bis zu zwei Fächern einer Nachprüfung am Ende der Sommerferien stellen und dort zeigen, dass er den Stoff des vergangenen Jahres im Niveau von „ausreichend“ doch beherrscht. Anschließend kann er versetzt werden.

So weit, so gut. Mittlerweile bekommt bei uns aber der ominöse Paragraph, der eine Versetzung aus „pädagogischen Gründen“ erlaubt, eine immer größere Strahlkraft, seitdem Sitzenbleiben überhaupt nichts mehr bringen soll. Ausnahmen bestätigen da wohl eher die Regel.

Was heißt das? Schüler, die eigentlich das Klassenziel nicht erreicht haben, sollen, weil sie unteren Klassen nicht mehr zumutbar sind, „mitgenommen“ werden, egal, ob sie am Ende überhaupt den Abschluss schaffen. Aber sind sie der Klasse zuzumuten, in der sie durch teilweise aufreizenden Leistungsunwillen und Ignoranz gegenüber den angedrohten Konsequenzen geglänzt haben? Die Antwort ist ein eindeutiges „Jein“, denn es sollte hier individuell entschieden werden, aber die Tendenz geht, so fürchte ich, generell in die andere Richtung.

Wie stehen Sie zu dieser Problematik? Welche Erfahrungen haben Sie in dieser Hinsicht gemacht? Ihre Meinung würde mich interessieren. Schreiben Sie mir doch einfach an

lehrerforum@vnr.de.

Ich würde mich freuen.

Ihr

Gernot Herz

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Karola, 10.09.2011 12:33:
Guten Tag Herr Herz, mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen. Unsere 17jährige Tochter besucht ein Gymnasium in Hürth (NRW). Sie wurde aufgrund einer (für uns strittigen) Benotung in Biologie nicht in die Stufe 11 versetzt (5 in Mathe, 5 in Bio). Es wurde in diesem Fach eine Klausur geschrieben, die unsere Tochter mit einer 6 bewertet bekam (was wohl auch berechtigt war). Daraufhin hat der Fachlehrer (jung, unerfahren und seit einem Jahr an dieser Schule) vor der Klasse geäußert, die Klausur wäre dermaßen schlecht ausgefallen, so dass er den Schülern anbieten würde, einen Test zu schreiben, um die Note zu verbessern. Für diesen Test hat unsere Tochter eine glatte 3 bekommen. Im 1. Quartal stand sie mündlich 4, im 2. Quartal mündlich 3. Der Lehrer konnte sich bei der Zeugnisnote zwischen einer 4- und einer 5+ entscheiden...und hat ihr die 5 gegeben, somit wurde sie nicht versetzt. Es ist klar, dass der Fachlehrer sich nur auf sein Fach konzentriert, aber es ist ein Unding, dass man eine Schülerin, die einen Notendurchschnitt auf dem Zeugnis von 3,01 hat (trotz 2 Fünfen), deren Leistungen sich im letzten Halbjahr deutlich verbessert haben gegenüber dem Halbjahreszeugnis, durch die Nichtversetzung dermaßen demotiviert und ihre Gesamtleistung nicht anerkennt. Die Schulleitung stellt sich quer, hat nicht einmal in Betracht gezogen, die Schülerin aus pädagogischen Gründen zu versetzen. Einzig die Psychologie-Lehrerin hat diesen Aspekt angesprochen. Wir haben Widerspruch eingelegt, dem seitens der Schule nicht stattgegeben wurde. Die Bezirksregierung konnte - oder wollte - dem Widerspruch auch nicht abhelfen. Leider liegt uns die schriftliche Begründung noch nicht vor. In den Sommerferien hat sich unsere Tochter auf die Nachprüfung vorbereitet, da wir bis zum 5.9.2011 noch keine Information hatten, wie die Bezirksregierung entschieden hat, mußte unsere Tochter zunächst am 5.9.2011 in die schriftliche Prüfung und am 6.9.2011 in die mündliche, wobei wir zu dem Zeitpunkt allerdings auf telefonische Nachfrage bei der Bezirksregierung die Info hatten, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben worden sei. Das Ende vom Lied ist, dass man unsere Tochter aus der Prüfung entlassen hat mit den lapidaren Worten "es hat nicht gereicht", wobei die 3 Lehrkräfte (Fachlehrer, Protokollführerin und Stellvertreter der Schulleitung) mit gesenkten Köpfen hinter ihren Tischen saßen und sich sichtlich unwohl fühlten. Dazu muss ich sagen, dass der Fachlehrer Bio absolut stur und unzugänglich ist. Wir überlegen nun, ob es Sinn macht, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen und werden uns auf jeden Fall juristischen Rat bzw. Beistand hinzuziehen. Es wäre wahrscheinlich alles glimpflich abgelaufen, wenn ein erfahrener Lehrer mit der Notenfindung befaßt gewesen wäre. Aber hätte, wäre, könnte hilft uns nicht weiter. Es ist traurig, dass solche Lehrer sich Pädagogen schimpfen... Mit freundlichen Grüßen Karola Köppinger