Frau Merkel auf Reisen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Kanzlerin ist in diesen Wochen auf Reisen im Land und will sich vor dem nationalen Bildungsgipfel mit den Ländern im Oktober einen Eindruck von den Bildungseinrichtungen im Land verschaffen. Dazu besucht sie unter anderem Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen. Natürlich wird eine solche Reise von Medien und politischen Gegnern mit Kommentaren begleitet, da der Bildungsbereich in der Hoheit der Länder liegt.
Aber Frau Merkel muss im Oktober schließlich auch wissen, wovon sie spricht. Ob dann solche Reisen ausreichend sind, sei einmal dahingestellt. Sicher wird sie von ihren Mitarbeitern noch eingehender informiert werden und die Ergebnisse der PISA – Studien und die Reformanstrengungen der Länder kann sie auch selbst nachlesen. Die „Zeit“ meint dazu: „Seine letzten Kompetenzen, etwa bei der Finanzierung des Hochschulbaus und der Bildungsplanung, hat der Bund im Zuge der Föderalismusreform I an die Länder abgetreten. Das hat sich längst als Fehler erwiesen, lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Die Bildungspolitik ist von Kiel bis München zur Spielwiese ehrgeiziger, aber provinzieller Landespolitiker verkommen. Kein Wunder, dass die Länder die Auftritte der Kanzlerin als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten betrachten.“ Aber ist nicht gerade von der Bundesregierung zu erwarten, dass sie sich einmischt? Gesetzmäßig kann sie nichts tun, ähnlich wie beispielsweise der Bundespräsident. Gut ist aber, wenn von Seiten der nationalen Exekutive der Druck erhöht wird, die Öffentlichkeit sensibilisiert wird und die Zuständigen in den Ländern zu mehr Reformanstrengungen getrieben werden. Das hat bei den Äußerungen diverser Bundespräsidenten auch schon Früchte getragen. Ob es dann aber so weit gehen sollte, wie Zeit – Redakteur Christoph Seils fordert, dass „anders als Rot-Grün bei ihrem Ganztagsschulprogramm die Große Koalition die Mittel nicht einfach überweisen, sondern dies mit klaren Bedingungen und neuen Mitspracherechten verknüpfen sollte“, geht meines Erachtens zu weit, denn dann bekäme nur das Land die Gelder, welches eine der jeweiligen Bundesregierung genehme Politik macht. Eine solche Politik muss dann am Bundesverfassungsgericht scheitern, denn die Bildungspolitiker in den Ländern werden es sich sicher nicht bieten lassen, wenn die Vergabe von Geldern die verfassungsrechtlich geregelte Bildungshoheit düpiert. Das wäre ein Schritt in die Bildungslandschaft, in der Bildungspolitik abhängig vom Gutdünken der jeweiligen Bundesregierung wäre und so zum Spielball parteipolitischer Interessen und Profilierungssucht würde und regionale Besonderheiten völlig außer Acht ließe.
Schreiben Sie mir an lehrerforum@vnr.de!
Ich würde mich freuen.
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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