Hilft der Verfassungsrang für eine Schulform?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
was im Saarland funktioniert, nämlich die Verankerung eines Schulsystems in der Verfassung durch eine Regierung unter CDU-Führung, klappt in NRW noch nicht so ganz. Dort sind aber die Vorzeichen andere, denn die SPD regiert mit den Grünen, während es im Saarland CDU, Grüne und FDP gemeinsam versuchen. Das Schulsystem, das die NRW-Regierung anstrebt, scheint das gleiche zu sein, welches die Saar-Regierung verbschiedet hat. Schuld an der Uneinigkeit sind eindeutig Animositäten zwischen CDU und SPD, die wohl keinen gemeinsamen Weg in der Bildungspolitik gehen wollen, obwohl sie in die gleiche Richtung wollen.
Ob aber eine Schulform Verfassungsrang haben sollte, ist doch ziemlich fragwürdig, denn man stelle sich einmal vor, die Hauptschule hätte vor Jahren einen solchen bekommen! Hätte sie dadurch gerettet werden können? Für den Verfassungsrang spricht alleine die Tatsache, dass dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre, was einen Konsens in der Bildungspolitik erfordern würde. Käme ein solcher zustande, wäre sicher landes-, wenn nicht sogar bundesweit ein konzertiertes Aufatmen zu hören. Scheinbar Charme hat auch der immer wieder in den Ring geworfene Vorschlag, ein sogenanntes Moratorium zu verkünden, wonach für beispielsweise 10 Jahre keine Änderung am Schulsystem vorzunehmen wäre. Das hätte aber keinen Verfassungsrang und wäre mit einfacher Mehrheit schon morgen wieder zu kassieren und somit nur ein Scheinfrieden.
Fakt scheint zu sein, dass am Gymnasium keine Mehrheit rütteln will. „Unterhalb“ ist aber alles denkbar.
Ihr
Gernot Herz
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