Internationaler Lehrervergleich: verbeamtet und/oder angestellt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den meisten Ländern, vor allem denjenigen, die bei PISA gut abschnitten, werden Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr durch einen bürokratisch administrierten Zuteilungsmechanismus den Schulen zugewiesen, sondern es besteht ein offener Lehrerarbeitsmarkt: Wesentlich dabei ist die Bewerbung für eine Stelle an einer konkreten Schule und die Auswahlkompetenz der Schule selbst. Diesbezügliche Reformen wurden in diesen Ländern schon vor Jahren durchgeführt.

Das zeigt eine neue Studie des österreichischen Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw). Dabei wurden die dienst- und besoldungsrechtlichen Regelungen in Europa sowie in einigen außereuropäischen Ländern (USA, Neuseeland, Australien etc.) miteinander verglichen.

In rund der Hälfte der Länder sind Kolleginnen und Kollegen verbeamtet und in der anderen Hälfte Vertragsbedienstete (öffentlich Bedienstete auf Basis eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages) oder Privatangestellte. In etlichen Ländern kommen beide Formen vor. Reformen im dienstrechtlichen Bereich gehen international in Richtung einer Umwandlung von beamteten Dienstverhältnissen hin zu Angestelltenverhältnissen, die auf privatrechtlicher Natur basieren.

In vielen dienstrechtlichen Regelungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Entlassungen aufgrund unzureichender Lehrerleistungen sowie aus strukturellen Gründen (Stellenkürzungen etc.) vorzunehmen. Dies kann auch für beamtete Lehrerinnen und Lehrer gelten (bspw. in Finnland).



Traditionell wurde in den meisten Ländern die Arbeitszeit auf Basis der Unterrichtsverpflichtung festgelegt. Mittlerweile wird dieses System aber nur noch in wenigen Staaten angewandt. Gängig ist mittlerweile, dass sich die Arbeitszeit aus einer Kombination von Unterrichtsverpflichtung und Anwesenheitszeit an der Schule definiert. Auch die Festlegung einer jährlichen Gesamtarbeitszeit ist üblich. Die meisten PISA-Spitzenreiter haben ein Arbeitszeitmodell, das Unterrichtsverpflichtung mit schulischer Anwesenheitszeit kombiniert. In der Studie werden zudem weitere Aspekte wie Lehrergehalt oder Weiterbildung dargestellt.

Ich will damit nicht Veränderungen das Wort reden, aber die Ergebnisse zeigen schon, dass der Beamtenstatus, die Freiwilligkeit der Weiterbildung und auch die klar definierte Unterrichtsverpflichtung in den meisten deutschen Bundesländern doch vergleichsweise ein sehr komfortables Lehrerleben ermöglichen. Ob das aber die Arbeitszufriedenheit erhöht bzw. die Gefahr, Burnout – Symptome oder gar das Syndrom zu bekommen mindert, sei einmal dahin gestellt. Dazu macht die Studie leider keine Aussagen.

Ihr

  

Gernot Herz

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Ludwig, 08.12.2009 17:37:
Sehr geehrter Herr Herz, die Passage "...,dass der Beamtenstatus, die Freiwilligkeit der Weiterbildung und auch die klar definierte Unterrichtsverpflichtung in den meisten deutschen Bundesländern doch vergleichsweise ein sehr komfortables Lehrerleben ermöglichen." bedient ein weit verbreitetes, aber des wegen nicht zutreffenderes Klischee. Ebensowenig aussagekräftig sind viele Ergebnisse der Pisa-Studien, die Sie in Ihrem Essay zitieren. Mit freundlichen Grüßen Ludwig Rucker
Harald, 09.12.2009 21:10:
Es gibt seit 20 Jahren z. B. in Mecklenburg-Vorpommern fast ausschießlich angestellte Lehrer. Mir ist nicht bekannt, dass dieser "Großversuch" hier irgendwelche positiven Effekte bei den Schülern erzielt hat. Jedenfalls stelle unter KollegInnen ein hohes Maß an Unzufriedenheit fest. MfG Harald Bohnhorst
peter, 12.01.2010 20:35:
du bist ein hurensohn
Mike, 06.06.2010 00:35:
Was genau ist unter einem komfortablen Lehrerleben zu verstehen? So komfortabel wird es wohl nicht sein, wenn ca. 87% der Lehrkräfte in eine Burn-out-Situation gelangen. Fortbildungen sind nicht freiwillig. Jeder Lehrer aber bildet sich zumindest in seinen Fachbereichen fort. Das ist Pflicht. Wie sonst könnte er die sich ständig ändernden Unterrichtsinhalte und aktuell als richtig geltenden Methodiktrends umsetzen? Jede Fortbildung muss aufgelistet werden und dient im Verbund mit weiteren Daten als Gradmesser für die Praxistauglichkeit einer Lehrkraft. Die durchschnittlich agierende Lehrkraft arbeitet ca. 60 Stunden pro Woche. Das häusliche Arbeitszimmer wird im Gegensatz zu Versicherungsmenschen nicht als erforderlich angesehen. Von der Steuer ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten. Der Staat, obwohl Arbeitgeber, führt für seinen verbeamteten Lehrer wesentlich weniger an sich selbst ab, als es unter nichtstaatlichen Arbeitgebern üblich ist. Bei einem Verdienst nach A 10 und A 11 spart er damit jährlich ca. 18000 Euro pro Lehrkraft. Ruhegehalt? Lehrer sind sehr wohl an der Finanzierung des eigenen Ruhegehaltes beteiligt. Erstens durch Steuerzahlungen, zweitens dadurch, dass es einen Faktor gibt, um welchen der Beamte im Vergleich zu den sonstigen Arbeitnehmern weniger verdient. Dies wird regelmäßig in den Medien verdreht kommentiert. Das Problem der teuren Beamten im Ruhestand verursacht der Staat selbst, durch permanente Veruntreuung dieser Gelder. Also, 18000 Euro jährlich schon mal pro Person gespart und das schon ab dem Fachlehrer...
Jens, 17.08.2010 12:57:
Aufschlußreich und mutig. Burn-out muß man sich auch leisten können. Zudem hat der Lehrerberuf die längsten immanenten Erholungsphasen aller Berufe. In fast jeder anderen Dienstleistungssparte würde man aber zuerst nach dem Einfluß auf die Produktqualität fragen. Wettbewerbsfähigkeit und so. Ob die Schüler (als Kunden) so oder andersrum besser bedient werden.