Kaugummiverbot? - Regeln im Unterricht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sprüche wie „Bei dem dürfen wir das!“ bzw. „Die ist da aber viel strenger!“ kennen Sie sicher. Solche Aussagen tauchen im täglichen Berufsleben von Lehrerinnen und Lehrern häufig auf. Nicht selten geht es dabei um Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern, die dem einen Kollegen sauer aufstoßen und der anderen Kollegin der Rede nicht wert sind. Manchmal geht es sogar so weit, dass Kollegen gewisse Dinge in ihren Stunden aus gutem Grund erlauben und Kolleginnen die gleichen Verhaltensweisen aus ebenso guten Gründen strikt ablehnen.
Wovon ich rede? Was dürfen Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts (nicht)? Bei manchen dürfen sie Kaugummi kauen, trinken, essen, während der Stunde die Toilette aufsuchen oder die Jacken mit in den Klassenraum nehmen. Andere Kolleginnen und Kollegen wollen alle oder einige dieser Dinge auf keinen Fall dulden. Aber der Reihe nach:
Während des Unterrichts das Kauen von Kaugummis zu erlauben, ist problematisch, weil es natürlich dazu verleitet, schmatzende oder knallende Geräusche damit zu veranstalten. Außerdem leidet die deutliche Aussprache möglicherweise und gleitet z.B. im Englischunterricht ins „American English“ ab. Darüber hinaus finden sich immer wieder alte Kaugummis unter den Tischen der Schüler, in die der nächste hineinpackt und die nach mehreren Tagen des Trocknens nur noch mit Hilfe elektrischer Werkzeuge zu entfernen sind. Nicht zu schweigen von den lamaartigen Mundbewegungen, die man als Lehrer beobachten darf. Andererseits kann man mit einem Kaugummi auch verantwortungsvoll umgehen und ihn in den Mülleimer werfen, ihn mit geschlossenem Mund bearbeiten und ihn geschickt in der Backentasche verschwinden lassen, wenn ein Gespräch beginnt. Während der Klassenarbeiten oder Stillarbeitsphasen ist er sicher auch der individuellen Konzentration zuträglich.
Trinken während des Unterricht kann zu Überschwemmungen im gesamten Tischbereich führen und ganz hervorragend Heftseiten zusammenkleben lassen oder auf den Boden verschüttet ergeben Getränkelachen nach dem Trocknen herrliche Geräusche, wenn man hindurch läuft. Andererseits kann man eher zu wenig als zu viel trinken, wenn man geistig, aber auch körperlich arbeiten muss. Schließlich darf auch jeder Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit im Büro etwas trinken.
Ähnliche Pro- bzw. Kontra – Argumente lassen sich auch für die anderen, oben angesprochenen Probleme finden. Ist es überhaupt möglich da an einem Strang zu ziehen? Kann eine einheitliche Linie für das gesamte Kollegium überhaupt beschlossen, ja durchgeführt werden? Was geschieht bei Verstößen gegen die vermeintlich einheitliche Linie? Gibt es dann auch einheitliche Strafen, weil ja jeder Kollege und jede Kollegin Fehlverhalten anders wahrnimmt und somit auch anders sanktioniert?
Werden Kollegen dann bestraft, wenn sie entgegen dem Konferenzbeschluss in ihrem Unterricht das Kauen von Kaugummis oder das Trinken erlauben, weil sie der Auffassung sind, dass es der Arbeit angemessen ist bzw. der Konzentration dient und sie mit ihrer Klasse einen Modus gefunden haben, der es ermöglicht?
Worum es einigen Kollegen oder Kolleginnen, die diese Themen anschneiden, geht, ist klar, denn ein Kollegium sollte an einem Strang ziehen! Die Frage ist jedoch, wie weit ein solcher Strang in die pädagogische Freiheit bzw. das „Biotop“ innerhalb einer Klassengemeinschaft hinein reichen sollte. Denn jede Lehrerin und jeder Lehrer hat schließlich mit ihrer/seiner jeweiligen Lerngruppe eine originäre soziale Gruppe gebildet, die aufgrund ganz anderer Regularien funktioniert, als es solche gemeinsamen Übereinkünfte jemals erreichen, zumal jeder die neu geschaffene „Kuh“ als unterschiedlich „heilig“ ansehen würde.
Gibt es an ihrer Schule eine gemeinsame Linie, die dem entspricht, was ich oben ausgeführt habe? Würden Sie solche Vereinbarungen eher begrüßen oder sogar strikt ablehnen?
Schreiben Sie mir an
lehrerforum@vnr.de.
Ich würde mich freuen.
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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