Klassenfahrten: Nur noch Sauftouren?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie gefährlich sind Klassenfahrten wirklich? Die tragischen Geschehnisse um den Tod von Schülern während der Schulfahrt in die Türkei sind mit Sicherheit eine Ausnahme. Dennoch sollte sich jede Kollegin und jeder Kollege bei der Planung der nächsten Abschlussfahrt Gedanken machen, welche Regelungen getroffen werden müssen, um solche oder ähnliche Ereignisse zu verhindern. Nach den Osterferien stehen schließlich in den meisten Schulen die Abschlussfahrten an. Wie sieht es mit den Regelungen hinsichtlich des Alkoholkonsums aus? Kann man den Genuss von Alkohol überhaupt gänzlich verhindern bzw. ausschließen?
Es handelt sich bei jeder Schulfahrt, also auch bei Abschlussfahrten um Schulveranstaltungen, bei denen der Genuss von Alkohol grundsätzlich einmal nicht gestattet ist. Dazu gehört auch das Rauchen, da mittlerweile bundesweit an allen (?) Schulen ein Rauchverbot herrscht. Kann man das auf einer Abschlussfahrt überhaupt durchsetzen? Welche Regelungen sollten mit den Eltern getroffen werden, wenn gegen ein Verbot verstoßen wird? Wie sehen solche Regelungen mit volljährigen Schülerinnen und Schülern aus? Getroffene Regelungen sehen auch deren Einhaltung und die Kontrolle der Einhaltung vor. Begleitende Lehrkräfte müssen also kontrollieren, ob das Alkoholverbot auch eingehalten wird. Soll man dann eine Gruppe Schülerinnen und Schüler sofort nach Hause schicken, wenn man sie mit einem Sixpack Bier auf ihrem Zimmer erwischt? Ein eindeutiger Verstoß gegen die Regeln, aber ist ein sofortiger Ausschluss von der Fahrt dann angemessen? Muss nicht auch auf Schulfahrten die Prämisse des pädagogischen Fingerspitzengefühls Vorrang vor einer unbedingten Durchsetzung des geltenden Rechts haben?
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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