Klassenfahrten: Nur noch Sauftouren?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie gefährlich sind Klassenfahrten wirklich? Die tragischen Geschehnisse um den Tod von Schülern während der Schulfahrt in die Türkei sind mit Sicherheit eine Ausnahme. Dennoch sollte sich jede Kollegin und jeder Kollege bei der Planung der nächsten Abschlussfahrt Gedanken machen, welche Regelungen getroffen werden müssen, um solche oder ähnliche Ereignisse zu verhindern. Nach den Osterferien stehen schließlich in den meisten Schulen die Abschlussfahrten an. Wie sieht es mit den Regelungen hinsichtlich des Alkoholkonsums aus? Kann man den Genuss von Alkohol überhaupt gänzlich verhindern bzw. ausschließen?

Es handelt sich bei jeder Schulfahrt, also auch bei Abschlussfahrten um Schulveranstaltungen, bei denen der Genuss von Alkohol grundsätzlich einmal nicht gestattet ist. Dazu gehört auch das Rauchen, da mittlerweile bundesweit an allen (?) Schulen ein Rauchverbot herrscht. Kann man das auf einer Abschlussfahrt überhaupt durchsetzen? Welche Regelungen sollten mit den Eltern getroffen werden, wenn gegen ein Verbot verstoßen wird? Wie sehen solche Regelungen mit volljährigen Schülerinnen und Schülern aus? Getroffene Regelungen sehen auch deren Einhaltung und die Kontrolle der Einhaltung vor. Begleitende Lehrkräfte müssen also kontrollieren, ob das Alkoholverbot auch eingehalten wird. Soll man dann eine Gruppe Schülerinnen und Schüler sofort nach Hause schicken, wenn man sie mit einem Sixpack Bier auf ihrem Zimmer erwischt? Ein eindeutiger Verstoß gegen die Regeln, aber ist ein sofortiger Ausschluss von der Fahrt dann angemessen? Muss nicht auch auf Schulfahrten die Prämisse des pädagogischen Fingerspitzengefühls Vorrang vor einer unbedingten Durchsetzung des geltenden Rechts haben?

Ihr

 

Gernot Herz

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Detlef, 17.04.2009 13:57:
Das Problem Alkohol gab es schon zu meiner Abizeit Anfang der 1970er Jahre. Es gilt für die Teilnehmenden klare Richtlinien aufzustellen. Das muss kein totales Alkoholverbot sein, kann man auf einer Elternversammlung besprechen. Aber eines muss allen verdeutlicht werden: Grober vorsätzlicher Verstoß gehört gemaßregelt, also sofortige Rückkehr auf eigene Kosten!! Das dient auch dem Schutz der Aufsichtsperson, letzendlich bleibt doch diese in der Verantwortung und letztlich auch in der Haftung (und wie schnell man wegen vernachlässigung der Aufsichtpflicht dran ist, wissen wir doch alle!) bei Volljährigen gibt es eine einfache Regelung: Man schließt mit diesen einen "Vertrag", mit allen rechtlichen Konsequenzen, letztlich wollen die doch auch wie Erwachsene alle Rechte beanspruchen und dazu gehören auch Pflichten!
Ulrike, 17.04.2009 14:45:
Ich habe schon sehr viele Abschlussfahrten mit Schülern durchgeführt, alle bisher sehr erlebnis-und erfolgreich. Seit September 2008 aber bin ich ein ´gebranntes Kind `, denn dieses Mal haben alle Belehrungen der Schüler und deren Eltern nichts genützt. Trotz schriftlicher Bestätigung der Einhaltung des Alkoholverbotes endete die Fahrt für einen 15 jährigen in Italien im Krankenhaus, da er einen Kreislaufkollaps erlitten hatte und wir ernsthafte Befürchtungen um ihn hatten. Er hatte sich nach eigenen Worten selbst testen wollen, was er verträgt. Die Antwort hat er sich mit dem Aufenthalt im Krankenhaus mit 1,4 Promille selbst gegeben. Das Schlimme daran ist, dass er nicht allein getrunken hat, die anderen aber offensichtlich schon mehr Übung hatten und daher mehr vertragen haben. Es war für uns zwei Begleitpersonen sehr schwer, die Fahrt nicht abzubrechen , denn es gab auch eine Reihe Schüler, die sich durchaus an die Regeln gehalten haben. Die größte Enttäuschung aber kam dann in der Heimat, als mit den betroffenen Eltern und ihren Kindern Gespräche geführt wurden. Es stellte sich heraus, dass sogar Eltern selbst ihren Kindern Bier bzw. alkoholische Mixgetränke eingepackt haben, damit diese sich dort nichts für teures Geld kaufen müssen. Es gab auch Eltern, die da meinten, ich wüsste doch sehr genau, dass solche Fahrten zum Alkoholkonsum genutzt werden. Andere warfen mir Vernachlässigung meiner Aufsichtspflicht vor . Was soll man dazu noch sagen? Ich jedenfalls überlege mir künftig sehr genau, ob ich überhaupt noch solch eine Fahrt durchführe bzw. ob ich alle Schüler mitnehmen kann. Aber ist es das, was wir wirklich wollen ? Ich jedenfalls war und bin grenzenlos enttäuscht über diesen Vertrauensbruch, denn wenn etwas Ernsthafteres mit dem Jungen passiert wäre, würde ich heute kein lehrer mehr sein ! Und das nach 29 Berufsjahren ! Der Fairness halber muss ich hinzufügen, dass die Schüler versucht haben , den Schaden gut zu machen, indem sie gemeinnützige Arbeit geleistet haben. Aber ob sie wirklich begriffen haben, was hätte passieren können, bezweifle ich angesichts der Reaktion einzelner Elternhäuser!
Niccolone, 17.04.2009 14:58:
Grundsätzlich regle ich das Alkoholverbot konsequent: Verboten. Allerdings: In der Küche darf er für Saucen etc. (Wein) bei Bedarf verwendet werden. Die Küchentruppe beziehe ich auch in ein Vorkosten ein, informiere sie über die Eigenarten des betr. Getränkes. Damit wird der Wein und seine Wirkung "entmystifiziert", das alkoholische Getränk vom Podest des exotischen "Goldenen Kalbes" gestürzt. Alkoholmissbrauch konnte ich bisher in meinem Lagern (über 20 Jahre!) weitestgehend ausschliessen. Und wenn, dann kam es nicht über den einen oder anderen harmlosen Rausch hinaus. Allerdings: Auch im o.g. Rahmen stehen meine Vorgaben zum Vorneherein fest und sind vor dem Lager definiert. Wer dagegen verstösst, fährt ohne weitere Warnung nach Hause oder erhält zumindest für mehrere (!!!) Tage "Lehrerarrest", d.h. der oder die betreffenden Schüler müssen sich innerhalb eines vereinbarten, überschaubaren Rayons aufhalten. (Das wirkt sehr heilsam!) Vor allem letzteres kam schon vor, mit langfristiger Positivwirkung (jahrelang!) auf das Schülerverhalten. Mit dem Rauchen sieht es etwas schwieriger aus, da hier von der Raucher-Gilde (inkl. Lehrern!!!) massiv gemobbt wird. Bei Schülern der S-I ist es etwas leichter durchzusetzen, bei Schülern der S-II braucht es ein Abwägen. Was ich nicht toleriere, sind Auswirkungen auf die Gruppe (Warterei wegen Zigarettenkauf, Rauchpausen etc.). Solche Folgen bestrafe ich recht drakonisch, was bei Rauchern zwar teilweise Ärger erzeugt, bei all denjenigen aber, die von den Folgen entlastet werden (inkl. der Raucher, die keine Folgen erzeugen) stösst es auf grosse Akzeptanz und Dankbarkeit.
york, 17.04.2009 17:15:
Meiner Meinung nach zeugt es gerade von pädagogischem Fingerspitzengefühl, wenn die Schüler unseren Worten noch vertrauen können. Ist ein Alkoholverbot ausgesprochen und als Konsequenz die sofortige Heimreise des betroffenen Schülers vereinbart, so muss, gerade auch hinsichtlich unserer Glaubwürdigkeit, entsprechend verfahren werden. Hilfreich ist immer, solche Regelungen vor einer Abschlussfahrt mit den Eltern ( bei volljährigen Schülern eben mit diesen ) zu vereinbaren. Wissen wir doch alle, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht im Alltag gerne übersehen, im schulischen Alltag aber unsere Aufsichtspflicht energisch einfordern. Über den Vorschlag "Lehrerarrest" von Niccolone lohnt es sich auf jeden Fall nachzudenken. In der Tat sehr heilsam!
Gabriele, 17.04.2009 20:39:
Alkoholverbot auch auf Abschlussfahrten halte ich für absolut gerecht. Das bedeutet aber auch, dass ich selbst als Pädagoge Vorbild sein muss. Wenn ich mit Klassen auf Tour bin, heißt es auch für mich = keinen Tropfen Alkohol! So kann ich immer argumentieren, dass ich nur das von den Schülern verlange, was ich selbst einhalte. Bei meiner letzten Klassenfahrt wurde in der Auswertung durch die Schüler genau dies als sehr positiv hervorgehoben. Wenn Schüler es unbedingt brauchen, dass sie ihren Abschluss mit Alkohol begießen müssen, dann sollen sie das im Verantwortungsbereich ihrer Eltern tun. Dies mache ich vor jeder Klassenfahrt den Eltern deutlich, erläutere meinen Standpunkt und bin bis jetzt damit immer gut gefahren. Belehrungen dazu mache ich immer schriftlich und lasse mir dies von Eltern und Schülern entsprechend bestätigen. Natürlich setzt das auch voraus, dass die Klassenfahrt entsprechende Angebote bereit hält, die gemeinsam mit den Schülern ausgewählt und festgelegt wurden. Ich werte jeden Tag während der Klassenfahrt aus, um so auch schnell und flexibel auf Gegebenheiten und Wünsche der Schüler reagieren zu können. So ist es wichtig, dass Schülern immer bewusst ist, dass Klassenfahrten zwar ihre Fahrten sind, aber auch hier bestimmte Regeln einzuhalten sind. Alkohol während der Klassenfahrt heißt für mich immer sofortige Heimreise!
Sabine, 18.04.2009 09:29:
Hallo Herr Herz, zunächst mal vielen Dank dafür, dass sie mit solch einem Artikel hoffentlich schon im Vorfeld die Gemüter einiger Kollegen wachrütteln. Ich bin Jugend- und Heimerzieherin von meiner Grundausbildung her und jetzt Lehrerin. Im Heimbereich mit großen schwierigen Jungs habe ich 10 Jahre gelebt und gearbeitet. Lange vor jeder Fahrt oder jedem Ausflug in die Disco wurde da im Team geplant, wie mit den zu erwartenden Übertretungen diverser Verbote umzugehen sei. Das heißt, das Betreuerteam stellt zunächst mal einen Maßregelkatalog auf. Der wird dann den Jugendlichen vorgetragen, ausgehändigt und auch mit ihnen diskutiert. Oft haben wir erlebt, dass die Jugendlichen unsere vorgesehenen Sanktionen als nicht ausreichend betrachtet haben und selbst stärkere Sanktionen vorgeschlagen haben. Jeder Teilnehmer einer Aktion hat dann dieses Vertrag unterschrieben. Jeder Schüler, jeder Betreuer. Gab es Verstöße, wurde genau nach dem Vertrag geahndet. Es gab auch immer eine Mitwisser-Klausel. Also wer wusste, dass da dieser oder jener gegen Regeln verstieß und es nicht meldete, wurde ebenfalls sanktioniert. nur so konnte einmal eine größere Katastrophe verhindert werden, als vier Jungs sich Tee aus Engelstrompeten gekocht hatten. mir war deren Desorientiertheit aufgefallen, aber ich kannte die Ursache nicht. Erst als ein beherzter Junge dem Notarzt zeigen konnte, was die Jungs getrunken hatten und in welchem Konzentrat und welchen Mengen, konnte das Schlimmste verhindert werden. Also mein Appell: vorher im Team planen, den Plan mit den Schülern abstimmen. Verbindlich machen durch Unterschriften aller Beteiligten. die Eltern davon in Kenntnis setzen und im Fall des Falles auch nach Plan handeln. Dann sehen Schüler meist auch ein, warum so gehandelt wurde.
Hermann, 18.04.2009 15:24:
Klassenfahrten gehören zwar optional zur pädagogischen Aufgabe eines Lehrers, jedoch kann kein Lehrer gezwungen werden eine Klassenfahrt durchzuführen - insbesondere wenn absehbar ist, dass Regeln nicht eingehalten werden. Schwerpunkt ist und bleibt nunmal die unterrichtliche Arbeit. Man muss zumal auch immer wieder feststellen, wie Loyal der Arbeitgeber hinter einer Lehrkraft steht, wenn wirklich mal was passiert ist - nämlich gar nicht!
Uwe, 21.04.2009 14:21:
Es ist sehr wichtig das päadagogische Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Immerhin sind bei den meissten Abschlussfahrten die Schüler/innen volljährig und es gibt auch einen Grund zum Feiern. Dennoch sollte auf die Gefahren überhöhten Alkoholgenusses hingewiesen werden, bestimmte Sorten (harter Alkohol) kann auch ganz verboten werden, aber ein Bierchen oder Wein in Ehren, das sollte man nicht verwehren.