Kommt bald die Entscheidung, ob verbeamtete Lehrer streiken dürfen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

trotz eines Verbots legten am 3.6. in 18 Städten Schleswig - Holsteins 3000 verbeamtete Lehrer nach der dritten Unterrichtsstunde die Arbeit nieder. Sie protestierten damit gegen geplante Stellenstreichungen und längere Arbeitszeiten. Ihnen drohen jetzt disziplinarische Maßnahmen …Sie bekommen demnächst „Blaue Briefe“ vom Kieler Bildungsminister. Über das Finanzverwaltungsamt wird ihnen mitgeteilt, dass ihre Besoldung um die Zeit der gestrigen Streikaktion gekürzt wird. Das kündigte Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) an. Außerdem würden die Betroffenen einen Eintrag in ihre Personalakte erhalten. Nach gängiger Rechtsprechung steht Beamten nämlich kein Streikrecht zu.„Unerlaubtes Fernbleiben der Beamten vom Dienst während der Unterrichtszeit ist nicht in Ordnung“, verteidigte der Minister seine Disziplinarmaßnahmen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die zu der Arbeitsniederlegung aufgerufen hatte, nannte die Streikaktion dagegen einen vollen Erfolg. Sie führt Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Türkei an, wonach Beamte doch streiken dürften. (www.ln-online.de/artikel/2796756)

Gewagt ist es auf jeden Fall, was die Kolleginnen und Kollegen in Schleswig – Holstein veranstalteten, gilt das Streikverbot für Beamte doch gemeinhin als verbrieft. Ob die Argumentationsgrundlage der GEW, wonach der Europäische Gerichtshof anders entschieden habe, haltbar ist, wird sich wahrscheinlich bald zeigen. Es wird mit Sicherheit abgemahnte Lehrkräfte geben, die gegen die Disziplinarmaßnahme gerichtlich vorgehen, was letztlich zu einer Präzedenzentscheidung für alle verbeamteten Lehrkräfte führen würde. Insofern hätten die Schleswig – Holsteiner für alle Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland gestreikt.

Ihr

 

Gernot Herz

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Lutz, 08.06.2010 15:41:
Wer ein Staatsamt annimmt,- und damit ein etwas höheres und viel sichereres Gehalt als die nur angestellte Kollegenschaft (bei vergleichbarer Ausbildung und vergleichbaren Arbeitsbelastungen), der/die sollte sich nicht gegen die Dienstpflicht wehren, auf die sie/er sich ja eingelassen, vielleicht sogar erfolgreich beworben hat. Wenn wir immer noch mehrheitlich meinen, von Lehrern etwas mehr als eindeutig bezifferbaren Einsatz verlangen zu dürfen, dann sollten wir uns eher für Gehaltserhöhungen als für das Recht auf Arbeitsverweigerung einsetzen. Allgemein hat das Berufsbeamtentum gute Gründe auf seiner Seite, wir brauchen "nur" die inkommensurablen Licht- und Schattenseiten öffentlich, allgemein und ehrlich zu diskutieren. Der Minister soll abmahnen _und_ das Thema auf's Tapet bringen. Ehrlich!!!