Kopftuchstreit - ein Dauerthema?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem „Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2003 haben acht Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs in der Schule gesetzlich verboten. In Rheinland-Pfalz kommt das Thema nicht zum ersten Mal auf und der Streit zwischen CDU und SPD entzündet sich an einem aktuellen Fall am Speyer - Kolleg, wo acht der erwachsenen Schüler aus Protest gegen das Kopftuch dem Unterricht ihrer Lehrerin fernblieben. Diese war kurzfristig dort angestellt worden, nachdem sie an einem Wormser Gymnasium wegen Protesten eines Teils der Eltern nicht anfangen konnte.

Dieses Thema wird immer wieder aufkeimen und der Fall entzündet sich immer wieder an Einzelfällen. Laut der Rhein - Zeitung aus Koblenz vom 7.2.09 gibt es gegenwärtig in Rheinland - Pfalz drei Lehrerinnen, die im Unterricht ein Kopftuch tragen. Ich persönlich hätte es als Schüler auch sehr eigenartig gefunden, eine Lehrerin mit Kopftuch zu haben, jedoch muss man meines Erachtens die Sache ganz nüchtern sehen: Hält sich die Lehrerin an das Grundgesetz? Hält sie sich an das Schulgesetz? Hält sie sich an den Lehrplan? Das ist es doch, was im Hintergrund mitschwingt: Es wird unterstellt, dass diese Frauen unterdrückt und ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt sind, dies zur Schau tragen und womöglich Schülerinnen und Schüler infiltrieren.

Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit und die Freiheit der Berufsausübung. Will man also eine Frau gegen den Geist des Grundgesetzes bevormunden, ausgrenzen oder umerziehen? Ein Blick ins Verfassungsurteil von 2003 hilft. Zum Streit um den religiösen oder vielleicht doch politischen Symbolgehalt des Kopftuchs steht dort sinngemäß: Das Kopftuch habe die Bedeutung, die Betrachter darin sehen. Dem ist hinzuzufügen: Und es bedeutet das, was seine Trägerin ihm zumisst. Eine Muslimin, die es in Deutschland in den Lehrberuf geschafft hat, ist nicht unterdrückt, sie ist integriert. Sie könnte auch leichter Zugang zu konservativen muslimischen Eltern finden und Vorbild für muslimische Mädchen sein. Auch das ist im Sinne von Integration. Es wäre sicher bequemer für manche Lehrer, Schüler, Eltern und Schulleiter, im Zweifelsfall stumm auf ein Gesetz zu deuten. Die Chance zum Gespräch wäre allerdings im Sinne einer demokratischen Erziehung vertan. 

Ihr

 

Gernot Herz

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Jürgen, 13.03.2009 11:19:
Wenn man ein einziges Kopftuch zulässt,so hat der Islam schon wieder an Land gewonnen.Wer in Deutschland integriert wird,sollte sich auch den Gepflogenheiten unterwerfen,habe nichts gegen Ausländer!
Johannes, 13.03.2009 11:57:
Auszug aus dem Artikel: ..."Eine Muslimin, die es in Deutschland in den Lehrberuf geschafft hat, ist nicht unterdrückt, sie ist integriert"... Rückschluss: Also trägt sie kein Kopftuch! Wer Kopftuch trägt, passt nicht in unsere abendländische europäische Gesellschaft
Siegfried, 13.03.2009 13:26:
Ich bin gegen das Tragen eines Kopftuches, wei dies ein religiös-politisches Symbol darstellt. Das ist auch der Grund, warum in der Türkei das Tragen eines Kopftuches verboten ist. Wenn sich ein Moslem entschließt, in Deutschland oder Österreich oder sonstwo in Europa zu leben, dann hat sie zu akzeptieren, dass sie in einem Land lebt, wo Staat und Religion getrennt sind, jedoch die kultur christlich geprägt ist. Die Weichen zu einer Parallelgesellschaft wurden in Deutschland durch falsch verstandene Toleranz schon vor Jahrzehnten gelegt. Jetzt geht es nur mehr um Schadensbegrenzung.
Elke, 13.03.2009 14:01:
Natürlich ist eine Kopftuchträgerin nicht automatisch "gefährlich". In Deutschland gibt es aber- durch Kämpfe schwer errungen- die klare Trennung von Kirche und Staat, und die gilt für alle. Oder ist das Kopftuch kein religiöses Symbol? Bedenklich auch, dass deutsche Schüler wegen einer Sechs in Sport sitzen bleiben können, eine Befreiung aus "religiösen" Gründen aber davor schützt. Gleichheit vor dem Gesetz sollte für alle gelten- ohne Ausnahme, für Lehrer wie für Schüler.Eigentlich sollte das selbstverständlich sein! Siehe Grundgesetz!
ELu, 13.03.2009 16:18:
"Das Kopftuch bewertet der, der es sieht". O.K. aber das darf keine rechtliche Bedeutung haben. Die meisten muslimichen Frauen begründen es mit religiösen Argumenten. Die deutsche Politik hat daraus ein "politishes Symbol" gemacht und dazu die Medien reichlich bemüht. Jetzt meint jede/r dashinter verstecke sich eine pol.Gesinnung, die noch dazu als negativ aufgefast wird. So kann man Grundgesetz und Glaubensfreiheit aus den Angeln heben. Navch GG definiert der Gläubige seinen Glauben ist und nicht die Gesellschaft, denn das HATTEN WIR SCHON MAL.....
Laila, 13.03.2009 17:43:
Es sollte doch gerade im Lehrerberuf auf die Qualitäten der Lehrer ankommen...wieso also wird immer nur das Kopftuch an einer muslimischen Frau gesehen? Wieso werden nicht ihre Qualitäten gesehen? Sie könnte, wenn sie den Islam als Religion ernst nehmen würde, eine viel bessere Lehrerin sein als viele andere!!!!! Ich kenne Lehrerinnen, die mit zu kurzem Top in die schule kamen, worunter immer der Bauchnabelpiercing rausschaute...die Aufmerksamkeit der Jungs wurde dadurch auch sehr stark beeinträchtigt! Warum werden denn hier keine Elternstimmen laut????!!!! Muslime gehören nun mal in die deutsche Gesellschaft und daran kann niemand etwas ändern, genauso wie es Juden und Christen und Hindus und andere gibt! Man sollte zusammenarbeiten, anstatt gegeneinander zu arbeiten, um solche Ergebnisse, wie die der PISA-Studie nicht zu wiederholen! Und dazu können muslimische Lehrerinne, die ein Kopftuch tragen, genausoviel beitragen, wie eine ohne!!!!!
Ernie, 13.03.2009 18:27:
Sehr geehrter Herr Herz, ich finde es im höchsten Maße befremdlich, wie Sie hier das Urteil des Verfassungsgericht zugunsten des Kopftuches verkürzt darstellen. Es ist leider zu einer Unkultur in diesem Lande geworden, Minderheiten mit vorauseilendem Gehorsam in Schutz zu nehmen und die Mehrheit zu diskriminieren. Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich in dem von Ihnen angeführten Urteil mehrfach auf die negative Religionsfreiheit der Schüler. Diese negative Religionsfreiheit wiegt genauso schwer, wie das Recht der Religionsfreiheit hinsichtlich des Kopftuches. Ich darf mit Ihrer Erlaubnis aus dem Urteil zitieren: Schließlich trifft die von der Beschwerdeführerin in Anspruch genommene Freiheit der Betätigung ihrer Glaubensüberzeugung durch das Tragen des Kopftuchs in Schule und Unterricht auf die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, der die negative wie die positive Äußerungsform der Glaubensfreiheit gleichermaßen schützt, gewährleistet auch die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fern zu bleiben; das bezieht sich auch auf Kulte und Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt. Art. 4 GG überlässt es dem Einzelnen zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in welcher der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeit dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist (vgl.BVerfGE 93, 1 ). Insofern entfaltet Art. 4 Abs. 1 und 2 GG seine freiheitssichernde Wirkung gerade in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind (vgl.BVerfGE 41, 29 ); dies bekräftigt Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 4 WRV, wonach es verboten ist, jemanden zur Teilnahme an religiösen Übungen zu zwingen. Ich teile auch Ihre Auffassung nicht, dass eine akademische Ausbildung ein Gütesiegel für eine gelungene Integration darstellt. Was veranlasst Sie zu dieser Meinung zu kommen? Religiöse Fanatiker finden sich sehr wohl auch in der Kohorte der Akademiker. Mit freundlichen Grüßen Ernie Souchak
horst, 16.03.2009 16:47:
Niemals würde ich mein Kind/er von einer Kopftuch tragenden Lehrerin unterrichten lassen. Soviel Intoleranz gönne ich mir gegenüber einer demokratie- und frauenfeindlichen Kultur, die gegen alles spricht, was unsere erkämpfte Freiheit ausmacht - und die uns gegenüber alles andere als tolerant ist!
Gudrun, 21.03.2009 18:50:
Was soll das mit dieser irrgläubigen "Toleranz"? Merkt denn keiner mehr in unserer Demokratie, dass die stetige Unterwanderung des Islams immer stärker voranschreitet???
Yildiz, 04.05.2010 10:55:
Liebe Leserinnen und Leser, wir Muslime wissen alle das wir in einem Land leben was christlich geprägt und respektieren es. Es wird immer von integration gesprochen, doch wird die integration mit diesem Verbot nicht verhindert? Teils schon denn wir dürfen es zwar studieren doch als Lehrkraft dann nicht tätig sein. Ich möchte euch darum bitte damit aufzuhören immer das Kopftuch als politisches Symbol zu sehen, denn es ist keins!Ja, es ist ein Religiöses Symbol, das will ich nicht abstreiten aber UNSERE Kinder werden während ihres ganzen Lebens immer mit verschiedenen Religionen konfrontiert werden. Sehen sie es dochmal positiv, wenn ihre Kinder schon im frühen alter mit verschiedenen Religionen in kontakt kommen, kann dies doch nur positiv für ihr späteres Berufsleben sein! Ich finde jeder sollte die Chance bekommen in seinem Traum Job tätig zu sein!Egal welcher Religion man angehört oder wie man aussieht! Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass ich auch Lehramt studieren und ein Kopftuch trage.Ich hoffe ihr könnt mich, auch wenn es nur ein kleines bisschen ist, verstehen.