Kopieren ohne Ende? Neue Regelung zum Urheberrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften sowie den Schulbuchverlagen, legt fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Die neue Vereinbarung gestattet den Lehrkräften bundesweit, Kopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Die Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Daher gelten hierfür die folgenden Grundsätze:

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Somit kann z.B. ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein 20-seitiger Comic komplett kopiert werden. Aus einem 20-seitigen-Arbeitsheft können dagegen nur knapp 2,5 Seiten vervielfältigt werden, da Arbeitshefte zu den Unterrichtsmaterialien zählen.

Die Partner haben in der neuen Regelung auch klargestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann, um das Kopiervolumen zu regulieren. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per Mail) sind schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.

Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie auf einfache Art und Weise ergänzende Fotokopierlizenzen einholen. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an - auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

So war es einer Pressemeldung der Kultusministerkonferenz von Ende November 2008 zu entnehmen. Ich bin mir sicher, dass einige Kolleginnen und Kollegen zuhause schweißgebadet sitzen, wissen sie doch, dass sie selbst und vermutlich mehr als die Hälfte aller Lehrkräfte solch eingeschränkte Rechte locker übertreten. Das Urheberrecht ist sicher wichtig, läuft aber was die Schulen angeht an den Notwendigkeiten der Realität vorbei. Zum Glück gibt es im Internet genügend Material, das kostenlos und veränderbar ist!

Frohe Weihnachten wünscht

Ihr

 

Gernot Herz

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Peter, 24.12.2008 14:54:
Hallo, bei aller Wertschätzung der potenziellen Qualität potenzieller Vorlagen: Nur sehr selten eignen sich Arbeitshefte oder Lehrgänge zur direkten Übernahme in den Unterricht. Der Lehrer arbeitet die Materialien um, falls sie es wert sind, bis es verantwortet werden kann, sie einzusetzen. Die Kopien bezahlt er teilweise selbst. Den Rest zahlen die Eltern. Es lebe das Bild des faulen deutschen Lehrers! Hurra! Wussten Sie schon, dass der deutsche Lehrer mit mehr als 16% von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgehängt ist? Das kam um 2004 rum im deutschen Fernsehen. Inzwischen sind die faulen Säcke noch weiter abgehängt! Die Studien dazu werden gedeckelt, damit die Öffentlichkeit neidisch bleiben kann. Hurra! Peter Koch
Frank, 11.01.2009 16:30:
Bedeutet das letztlich auch, dass Schulen bei einer Neuanschaffung eines Kopierers die mittlerweile zwangsweise auf jedes Gerät aufgeschlagenen Gebühren der Verwertungsgesellschaften (Urheberrechtsabgabe) nicht bezahlen müssen? Die sind ja durch diese Sondervereinbarung eigentlich abgegolten.