Neues zum Streikrecht für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das klingt fast wie ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für alle Lehrerinnen und Lehrer: In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500,--Euro verhängt, weil sie im Januar und Februar 2009 an drei Tagen an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte.

Mit soeben verkündetem Urteil hat die 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf diese Disziplinarverfügung aufgehoben. Zur Begründung führte der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus: Bei der Teilnahme an den Warnstreiks handele es sich zwar um ein Dienstvergehen, weil es zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre, dass Beamte nicht streiken dürften. Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg verstoße die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, wegen Teilnahme an Streiks jedoch gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit. Diese Rechtsprechung sei im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Disziplinarrechts zu berücksichtigen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen. (www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/34_101215/index.php)

Weihnachtsgeschenk deshalb, weil zumindest die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen Aussicht auf mehr Rechte haben. Aber langsam: Sicher wird es das zugelassene Berufungsverfahren geben und auch das Bundesverfassungsgericht wird sich am Ende damit befassen. Ob sich deutsche Gerichte aber gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auflehnen, darf bezweifelt werden. Auf jeden Fall dürfte das angesichts der gestiegenen Zumutungen für Lehrkräfte ein spannendes Jahr 2011 werden.

Ihr

 

Gernot Herz

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Lutz, 21.12.2010 22:56:
Ich empfinde es als unfair gegenüber ns Allen, d.i.der Gesellschaft gegenüber, wenn sich jemand verbeamten lässt, also sich u.a. das Streikrecht und die Kündbarkeit abkaufen lässt, und dann den Kaufvertrag nicht erfüllt. Soll er/sie vom Vertrage in allen Teilen zurücktreten, mit Kündigungsfristen und unter Mitnahme der ersessenen Beiträge zur Alterssicherung und Beihilfe-etc- Pipapo, und dann ihrer/seiner Auffassung zu Maßnahmen des Arbeitgebers Ausdruck verleihen. Die Geiselnahme von Kindern durch Verweigerung der Leistungskomponente "Betreuung und Aufsicht" greift mir zu stark in die Menschenrechte der Eltern und Kinder ein!