Sollen/müssen muslimische Mädchen Schwimmen lernen?

Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Die Eltern des Mädchens, das die Grundschule in Gelsenkirchen besucht, hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Auch das Verwaltungsgericht lehnte die Befreiung ab, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne. Hiergegen wandten die Eltern ein, der Schwimmanzug sauge sich mit Wasser voll und behindere ihre Tochter beim Schwimmen. Außerdem stelle er eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben dar.

Der Senat hat diese Einwände zurückgewiesen. Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sog. Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar. Es sei geeignet, einen hier im Einzelfall auftretenden Glaubenskonflikt ohne Trennung der Geschlechter und ohne Befreiung zu bewältigen. Es sei auch nicht erkennbar, dass dies bei der Tochter der Antragsteller ausnahmsweise anders sei. Insbesondere bestehe bei ihr nicht etwa die Gefahr, wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt zu werden. Geschehe dies gleichwohl, sei es selbstverständlich auch im Schwimmunterricht die Pflicht der Lehrkräfte, auf diese Mitschüler mit dem Ziel pädagogisch einzuwirken, dem Mädchen verständnisvoll, tolerant und respektvoll zu begegnen.

wie glücklich war die Entscheidung der Eltern, bis vor das oberste Gericht zu gehen, um ein Aussetzen des Schwimmunterrichts für ihre Tochter zu erreichen? Was werden die Eltern nun machen? Eine dauerhafte Krankmeldung anstreben? Dies ist sicher nicht der einzige Fall, in dem muslimische Mädchen nicht am koedukativen schwimm- oder allgemeinen Sportunterricht auf Wunsch der Eltern teilnehmen sollen. Es gibt sicher eine Reihe Schulen, in denen diese Mädchen dann den Unterricht am Rand sitzend verfolgen.

Durch das Gerichtsurteil kann ein Präzedenzfall geschaffen worden sein, muss aber nicht. Es ist fraglich, ob sich alle Schulen in vergleichbaren Fällen auf das Urteil berufen werden. Den Eltern stand es auf jeden Fall zu, diesen Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. Jetzt sollten sie das Urteil aber auch akzeptieren.

Ihr

 

Gernot Herz

 

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Nasrin, 09.06.2009 12:07:
er gibt auch sonst keine wichtige Probleme oder....meinen Sie das im Ernst?
werner, 09.06.2009 12:15:
Man sollte den Eltern klar machen, wenn man in einem anderen Land lebt und mit dessen Kulturkreis konfrontiert wird, auch vor dem Koran vertretbare Kompromisse möchlich sein sollten. Aber das braucht noch einige Generationen, wenn überhaupt... Schade für die persönliche Entwicklung der weiblichen Gesellschaft des Muslimischen Kulturkreises.
Karl-Heinz, 09.06.2009 13:02:
Man sollte versuchen, das Mädchen evt. im Kreis toleranter und aufgeschlossener Muslime unterzubringen und danach die Eltern dahin zurückschicken, wo sie ihre mittelalterlichen Vorstellungen meinen ausleben zu müssen.
Markus, 09.06.2009 14:55:
Sehr geehrter Herr Herz Wer Toleranz in Anspruch nehmen will, muss auch bereit sein, Toleranz zu üben. Wenn von europäischen Frauen verlangt wird, dass sie bei einem Besuch im Iran ein Kopftuch tragen, so muss umgekehrt auch gelten, dass sich Personen aus islamischen Ländern unseren Sitten und Bräuchen anpassen. Wenn das Gesetz obligatorischen Schwimmunterricht vorsieht, so gilt dies für alle. Wer ds nicht möchte: Siehe Karl-Heinz. Freundliche Grüsse Markus Müller
Tobias, 09.06.2009 15:49:
Ich konnte das nicht glauben als ich das gelesen habe. Wir nennen uns Demokraten und Menschrechtler. Wir gehen zur Schule um über gewisse Fächer zu lernen. Schule ist doch kein Schwimmverin, wenn einer aus welchen gründen auch immer nicht daran teilnehmen möchte ,so ist das sein recht. Kann man denn jemanden zu so etwas zwingen ? Ich bitte dich. Das arme kleine Mädchen möchte nicht von jungs gesehen werden etc. und der deutsche Staat zwingt sie sich nackt zu machen. Toller Kapitalismus, welche die Frauen so sehr erniedrigt. Frauen die ihre Ehre beibehalten wollten ,werden gewzungen sich freiwillig zu entehren. Das ist Deutschland!
Berndt, 09.06.2009 21:29:
Alle Probleme sind in der Sahara geklärt: Kein Wasser, keine Krokodile, nur Kamele oder? Also!!!
Kornelia, 10.06.2009 12:09:
Zitat Tobias:(...und der deutsche Staat zwingt sie sich nackt zu machen.) - Was soll das denn nun heißen? Ist das der neue Analphabetismus, von dem man immer wieder hört? Kann zwar lesen - aber verdreht alles, subjektiviert und fantasiert zwischen den Zeilen? Bitte Tobias, wo haben Sie das denn her? Schwimmen im Unterricht halte ich persönlich für eine sehr gute Sache. Da es im Rahmen der Leibeserziehung angeboten wird, kann man da auch nicht von einem "Schwimmvereinsmaierei" sprechen. Schwimmen ist wie Fahrradfahren, ich kenne kein Kind, dem das keinen Spaß machen würde. Weiters ist jegliche Art von Wissen und Können als Bereicherung im Leben anzusehen und obendrein ausgesprochen Selbstbewußtseinsfördernd!!! Diesen Spaß, diese körperliche Ertüchtigung und die Freude einem muslimischen Mädchen vorzuenthalten verstößt meiner Meinung nach gegen die Menschlichkeit! Das, was an dieser Sache BITTER schmeckt, sind die intoleranten Eltern des Mädchens und nicht der deutsche Staat! Liebe Grüße aus Österreich
Susanne, 12.06.2009 12:43:
Die Muslime leben in Deutschland und haben unsere Gesetze zu tolerieren. Es kann nicht sein, dass sie Sonderbedingungen bekommen, denn unsere deutschen Kinder werden ja auch nicht vom Schwimmen befreit, oder?
Renate, 12.07.2009 13:48:
Ich fand Ihren Artikel sehr interessant und er hat mir auch weitergeholfen. Ich unterrichte an einer Realschule und wir besprachen gerade das Thema wegen koedukativen Schwimmunterrichtes in Kl. 5und 6. Wie sieht es hier aus ? Gibt es für dieses Alter andere Regelungen? Bei uns müssen demnächst die Eltern ( muslimischer Schüler) ein Formular ausfüllen bei der Anmeldung, auf dem sie bestätigen, dass sie mit koedukativem Unterricht ( Schwimmen ) einverstanden sind, sonst können sie nicht aufgenommen werden. Wie sehen Sie dieses Problem in Kl. 5 und 6 ?? Viele Grüße R. Hommer