UN - Konvention gilt nun auch in Deutschland: Wie weit geht Integration?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wo beginnt beziehungsweise endet die Forderung nach integrativem Lernen? Die schrittweise Abschaffung der Hauptschule in immer mehr Bundesländern ist ein erster und wichtiger Schritt in diese Richtung. Nun droht aber eine Regelschulart dadurch mehr und mehr abgehängt zu werden: die Förderschule.

Je nach Bundesland unterscheidet man Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Förderschule für Blinde, Förderschule für Sehbehinderte, Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,  Förderschule für Gehörlose, Förderschule für Körperbehinderte oder für Lernbehinderte sowie Förderschule für Sprachbehinderte oder Förderschule für Taubblinde. Integration von Menschen mit verschiedenen Behinderungen ist ein wichtiges Kriterium für eine mitmenschliche Gesellschaft. Was den schwachen Schülerinnen und Schülern, die eigentlich in der – ehemaligen – Hauptschule unterrichtet werden sollten zugute kommt, nämlich mit stärkeren Kindern in der gleichen Klasse unterrichtet zu werden, damit sie dadurch eher eine Förderung erhalten, muss auch für die Klientel der Förderschulen gelten.

Mit der am 19.12.08 verkündeten Zustimmung des Bundesrates findet das Verfahren zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen Abschluss. Die Bundesrepublik Deutschland geht damit die Verpflichtung ein, den Inhalt der Konvention in nationales deutsches Recht zu übertragen.

Der für die Bildung relevante Artikel 24 der Konvention besagt z.B.:

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen...

Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass  

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden...

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben...

Solche Integrationsansätze gibt es in einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, dem Saarland oder auch in Rheinland – Pfalz. Allerdings wird auch hier der Druck in Richtung flächendeckender Integration wachsen, da es neuerdings ein Bundesgesetz darüber gibt. Die Zeit stellt in Ihrer Online - Ausgabe zu der Problematik fest: Für Deutsche mag dieser Gedanke gewöhnungsbedürftig sein; in weiten Teilen der Welt ist er selbstverständlich. Fast fünf Prozent der Kinder (ca. 430000) werden in Deutschland aussortiert, weil sie an herkömmlichen Schulen angeblich nicht zu unterrichten sind; in etlichen Nachbarländern liegt der Anteil der Sonderschüler dagegen im Promillebereich.

Uns erwartet also in Sachen Schulstruktur auch 2009 ein spannendes Jahr.

Ihr

 

Gernot Herz

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Rolf, 05.08.2009 09:07:
Kann es sein, dass der Anteil der "aussortierten" Kinder gerade in solchen europäischen Ländern im Promillbereich liegt, die bei PISA regelmäßig besser abschneiden als die BRD? - deshalb besser abschneiden, weil nur in einem Klassenverband mit behinderten Kindern das Lernhelferprinzip (= Stärkere helfen Schwächeren) voll greifen kann? Best-practice-Beispiele wären hier nicht nur für die Unterrichtenden, sondern auch für die bildungspolitische Debatte wichtig.