Versetzung per Gerichtsbeschluss? Zum Glück nicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicher haben Sie nicht selten Ähnliches erlebt: Ein Schüler oder eine Schülerin verschweigt zuhause die schlechten Noten bzw. zeigt nur die guten und die Eltern fallen beim Zeugnis oder beim Elternsprechtag aus allen Wolken. Sicher, man kann darauf drängen, dass Schülerinnen und Schüler eine Unterschrift der Eltern anbringen. Jedoch gibt es auch hier notorischere „Vergesser“, so dass die eindeutige Rückmeldung von Elternseite nicht immer sicher zu stellen ist. Das ist Alltag. Aber was sich vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz abgespielt hat, schlägt dem Fass doch den Boden aus:

Ihr Sohn (12) hatte schlechte Noten, das wussten die Eltern. Trotzdem wollten sie erreichen, dass er auf einer Koblenzer Realschule bleiben darf - und sie zogen deshalb vor das Verwaltungsgericht Koblenz. Gestern dann der Schock: Im Sitzungssaal II hören die Eltern, dass ihr Sohn auch in diesem Schuljahr sehr schlechte Leistungen hat. Der Schulleiter zeigt eine Notenliste: Fünfen und Sechsen in Deutsch, Mathematik und Englisch.

 

"Wir sind sehr enttäuscht von unserem Sohn", sagte die Mutter. Ebenso geht es dem Nachhilfelehrer, der den 12-Jährigen seit Mai mehrmals die Woche unentgeltlich unterrichtete. "Ich weiß nicht, ob ich ihm weiterhin helfen werde", sagte der 70-Jährige. "Mein Vertrauen ist erschüttert." Der Junge hatte nur von guten Noten erzählt - die schlechten verschwieg er. Darum gingen die Eltern und der Nachhilfelehrer irrtümlich davon aus, dass er durch die Nachhilfe viel besser in der Schule geworden war.

Im Mai 2007 und 2008 hatten alle Lehrer, die den Jungen im Schuljahr zuvor unterrichteten, beschlossen, seine Versetzung wegen schlechter Noten nicht zu befürworten. Auf beiden Konferenzen einigten sich die Lehrer darauf, dem Schüler den Besuch der Hauptschule zu empfehlen. Damit hätte er bereits zu Beginn dieses Schuljahrs die Hauptschule besuchen müssen. Doch er durfte in die 7. Klasse der Realschule gehen, solange der Rechtsstreit lief.

Die Eltern wollten mit ihrer Klage erreichen, dass der 12-Jährige auf der Realschule bleiben kann, damit er später bessere Berufschancen hat. Falls nötig, sollte er die 6. Klasse wiederholen. Dies ist aber nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz nicht möglich, wenn einem Realschüler nach der 5. und 6. Klasse der Besuch der Hauptschule empfohlen wird und er zusätzlich das Klassenziel in der 6. Klasse nicht erreicht. (Rhein – Zeitung vom 16.12.2008)

Kaum zu glauben, oder? Die Frage ist, wer hat hier falsch gehandelt? Nur der 12 – Jährige mit einer kaum vorstellbaren Vertuschungsorgie? Die Schule, die Ihrer Pflicht zur Information und zum Kontakt mit den Eltern nur unzureichend nachkam? Oder die Eltern, die allzu vertrauensselig waren? Waren die Fronten so verhärtet, dass die Eltern vor Gericht gezogen sind? Hätten sie nicht spätestens nach dem ersten negativen Versetzungsbescheid mit der Schule Kontakt aufnahmen müssen und sich die Noten zeigen lassen sollen? Man kann nur hoffen, dass alle Beteiligten aus dieser Begebenheit den richtigen Schluss für die Zukunft ziehen. Eine Horrorvision, wenn solche Dinge vermehrt vor Gericht landen würden.

Ihr

 

Gernot Herz

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