Wer bezahlt die Zeche?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landesverfassungsgericht von Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung Hausaufgaben aufgegeben, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres erledigt sein müssen:
Die Beteiligung der Eltern von Schülern, welche ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule besuchen, an den Schülerbeförderungskosten benachteiligt diese Schüler ohne hinreichende sachliche Gründe gegenüber Schülern der neu eingeführten Realschule plus, die keinen solchen Eigenanteil tragen müssen. Sie ist daher mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung für Rheinland-Pfalz nicht vereinbar. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Er gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Vaters statt…
Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Kinder, welche die Jahrgangsstufen 7 und 9 eines Gymnasiums besuchen. Er muss monatlich einen Eigenanteil von derzeit 21,-- € je Kind für die Beförderung zur Schule tragen. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die Regelung über die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten stelle eine unzulässige Benachteiligung der Schüler der Gymnasien in der „Mittelstufe“ gegenüber den Schülern der neuen Realschule plus dar.
Die ursprüngliche Freistellung lediglich der Schüler der Hauptschulen von den Beförderungskosten sei verfassungsrechtlich zulässig gewesen. Die Hauptschule sei mit dem Abschluss der Berufsreife die Standardeinrichtung gewesen und habe die schulische Grundversorgung gesichert. Demgegenüber hätten die früheren Realschulen und Gymnasien Abschlüsse angeboten, die über diese Grundversorgung hinausgegangen seien. Angesichts der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand habe die vollständige Übernahme der Beförderungskosten auf die Schulart beschränkt werden dürfen, welche die schulische Grundversorgung sicher gestellt habe…
So weit so gut. Der Vater hat durch seine Klage dafür gesorgt, dass die Ungleichbehandlung beendet wird. Aber er hat angesichts leerer Kassen auch dafür gesorgt, dass vermutlich alle Schüler demnächst eine Eigenbeteiligung an der Beförderung tragen müssen, also auch die Schüler der Realschule plus. Soziale Regelungen wird es ab dem nächsten Schuljahr dann für alle Schularten geben. aber ich unterstelle einmal, dass der erfolgreich klagende Vater weiterhin bezahlen muss. Denjenigen, die bisher kostenlos befördert wutrden hat er einen Bärendienst erwiesen und den Landeshaushalt vermutlich entlastet. Ob er das wollte?
Ihr
Gernot Herz
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