Zentral oder dezentral?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am gestrigen Donnerstag sollten in Baden – Württemberg in den 8. Klassen der Gymnasien Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch geschrieben werden. Leider kam es nicht dazu, wie das zuständige Ministerium den Schulen mitteilte: Das Kultusministerium wurde gestern darüber informiert, dass durch ein bedauerliches Versehen an einer Schule die Vergleichsarbeit im Fach Deutsch Klasse 8 Gymnasium, die am 3. Juli 2008 geschrieben werden soll, Schülerinnen und Schülern vorzeitig bekannt wurde. Da der Kreis der Personen, denen die Aufgabe bekannt ist oder noch bekannt werden kann, nicht abgrenzbar ist, hat sich das Kultusministerium im Interesse der Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler entschieden, dass im jetzigen Schuljahr keine Vergleichsarbeit im Fach Deutsch in Klasse 8 Gymnasium geschrieben wird. Selbstverständlich ist, dass diese Vergleichsarbeit zu Übungszwecken verwandt werden darf.
So gut die Idee ist, Vergleichsarbeiten zu schreiben, um die Umsetzung der Bildungsstandards zu evaluieren, zeigt sich hier jedoch ein Problem sehr offensichtlich, was auch dazu anregt, zu fragen, ob das nicht nur die Spitze des Eisbergs ist. Die Inhalte der Vergleichsarbeiten sind bekannt geworden. Eine Vergleichbarkeit ist damit nicht mehr gegeben. Wo die undichte Stelle ist, wird eventuell nicht mehr ans Tageslicht kommen und dass Schüler solche undichten Stellen zu ihren Gunsten nutzen würden, liegt auf der Hand. Fraglich ist, ob nicht bisher auch Inhalte bekannt wurden, die Schülern halfen, diese Prüfungen gut zu gestalten. Dass dies kein Einzelfall ist, zeigen die Ereignisse in Berlin im Juni 2008, denn 28.000 Berliner Schüler sollten ihre Klausur für den Mittleren Schulabschluss wiederholen, weil die Aufgaben und ihre Lösungen an einigen Schulen schon vorher kursierten. Lehrer entdeckten bei der zentralen Mathe-Prüfung der Zehntklässler Spickzettel mit Lösungen der Aufgaben, die eigentlich bis dahin hätten geheim sein sollen. Die Senatsverwaltung hat wegen Betrugsversuchs und möglicherweise auch wegen des Verrates von Dienstgeheimnissen Anzeige gegen Unbekannt erhoben. Am 23.06.2008 sollten alle Berliner Zehntklässler nun die Mathe-Arbeit nachschreiben.
Hier deutet sich an, dass die undichte Stelle irgendwo in der Schulverwaltung, den Schulleitungen oder den Kollegien liegen muss. Welches Interesse dahinter steckt, die Themen öffentlich zu machen, kann nur gemutmaßt werden, allerdings wird dadurch die ganze Veranstaltung, egal ob sie Vergleichsarbeit oder Zentralprüfung heißt, in Frage gestellt, denn das Ausmaß ist doch sehr bedenklich, wenn bei einer undichten Stelle alle zwangsläufig betroffenen Schüler in Mithaftung gebracht werden. Das würde bei dezentralen Prüfungen nicht passieren.
Angesichts der Realitäten hinsichtlich des Datenschutzes bleibt die Frage, ob dieses Risiko minimiert werden kann. Schreiben Sie mir an lehrerforum@vnr.de!
Ich würde mich freuen.
Ihr
Gernot Herz
ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.
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