Schulhomepage: Das sollten Sie über das Urherberrecht wissen
Viele Schulen und auch einzelne Klassen veröffentlichen Texte und Fotomaterial von Schülern, Lehrern und Eltern auf einer eigenen Homepage. Das Hochladen und Verwalten der Arbeits- oder Ausflugsergebnisse motiviert vor allem Schüler, die jederzeit auf die Inhalte im Internet zugreifen können.
Doch ist bei der Erstellung und Pflege einer eigenen Internet-Webseite vor allem auf rechtlicher Seite einiges zu beachten. Wie so oft, lässt sich leider nicht pauschal sagen, welche Veröffentlichungen erlaubt und vor allem, welche nicht erlaubt sind.
Wir helfen Ihnen mit diesem Teachpaper, das Wichtigste zum Thema Schulhomepage zu beachten um so eventuellen rechtlichen Probleme vorzubeugen. Sie werden unter anderem erfahren, wann und wo das Urheberrecht greift, welche Sonderregeln es im Bezug auf das Internet gibt und welche Inhalte frei verwendbar sind.
Ähnliche
- Impressum auf der Schulhomepage: So sind Sie auf der rechtssicheren Seite
- Klassenfotos: So bleiben Sie bei der Veröffentlichung auf der rechtssicheren Seite
- Lesezeichen für Lehrer: Die besten Seiten im Netz immer griffbereit
- Plagiate aufspüren: Wie Sie schnell digitalen Schummeleien auf die Schliche kommen
- Onlinerecherche mit Erfolg: Sparen Sie Zeit bei Ihrer Unterrichtsvorbereitung

ist ein kostenloser Service vom Fachverlag für Computerwissen.